Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

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Wie werde ich Mitglied bei YuMiG e.V.?
Auf der Homepage finden Sie in der Rubrik Mitgliedschaft eine Beitrittserklärung. Diese bitte ausdrucken, ausfüllen und an sekretariat@yumig.de senden.
Wird der Unterricht bezahlt?
Ziel des Vereins ist es, dass Yoga und Meditation als Angebot im Gefängnis finanziell von den Justizvollzugsanstalten getragen wird. Hierzu hat der Verein unter anderem ein Konzept für einen Dienstleistungsvertrag mit JVAs entwickelt, welches schon erfolgreich umgesetzt wird.
Welche Regeln muss ich als Yogalehrer im Gefängnis beachten?
Bei einem Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Justizvollzugsanstalt wird eine Belehrung über die dort geltenden Regeln stattfinden. An diese sollte man sich als Lehrender unbedingt halten. Im Rahmen diverser Vereinsveranstaltungen des Vereins wird über dieses Thema informiert.
Wer ist bei YuMiG e.V. für was zuständig? An wen sende ich meine Beitrittserklärung?
Zu Mitgliederfragen betreffend der  Mitgliedschaft oder bei finanziellen Anliegen  wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Die Beitrittserklärung senden Sie bitte entweder unterschrieben als Kopie an die E-Mailadresse des Sekretariats oder per Post an die Vereinsadresse, die sie auf der Homepage unter KONTAKT finden. Das Sekretariat  erreichen Sie unter sekretariat@yumig.de.

Bei allgemeinen Fragen wenden Sie sich  bitte an info@yumig.de .

Wo finde ich nähere Informationen für Mitglieder?
Allgemeine Informationen finden sich auf der Homepage unter dem Menü Mitgliedschaft.
Bin ich für die Arbeit im Verein versichert?
Wenn Sie im Auftrag von YuMiG Aufgaben für YuMiG erledigen, sind Sie automatisch über den Verein versichert.
Was muss ich beim Anleiten besonders beachten?
Grundlegend wichtig ist es, auf die eigene Intuition zu achten und sich bewusst zu machen, dass der Lehrende Yoga/Meditation für traumatisierte Menschen unter besonderen Bedingungen anbietet. Es ist daher hilfreich, sich mit der Materie „inhaftierte Menschen im Justizvollzug“ intensiver auseinanderzusetzen.

Hierfür ist es sinnvoll, sich einer Arbeitsgruppe anzuschließen oder eine zu gründen und in den Erfahrungsaustausch zu gehen. Auch wird dieses Thema auf YuMiG-Veranstaltungen/Seminaren und Fortbildungen aufgegriffen.

Welche Voraussetzungen muss ein Yoga-/Meditationslehrender mitbringen?
Der/die Lehrer/-in muss eine anerkannte Ausbildung aufweisen können, wobei alle Yogarichtungen willkommen sind. Sie/Er sollte den Wunsch im Herzen verspüren, Menschen im Gefängnis Yoga nahe bringen zu wollen.
Brauche ich bestimmte Vorkenntnisse?

Es ist sinnvoll angebotene Vorbereitungskurse/Seminare oder Fortbildungen zu besuchen bzw. in Gefängnisyogagruppen zu hospitieren und sich von bereits erfahrenen Anleitenden beraten zu lassen. Kontakte zu Yoga-/Meditationslehrenden stellt der Verein gerne her.

Welche Risiken birgt Yoga/Meditation im Gefängnis?
Für die Anleitenden praktisch keine – außer, dass Sie möglicherweise erleben werden, dass Ihr Wertesystem in Frage gestellt wird, da die Inhaftierten in den Gefängnissen auch nette, liebevolle Menschen sein können. Für die Teilnehmenden besteht eine große Chance, dass sich deren Leben verändert.
Wie gehe ich mit der Vermittlung spiritueller Elemente um?
Zunächst einmal sehr vorsichtig – Yoga/Meditation ist ja keine Religion. Teilnehmende, die über einen längeren Zeitraum dabei sind, werden von alleine nachfragen.
Was ist mit Mantras?
„Harte Männer singen nicht“. Sie sind mitunter durchaus bereit, laut „zu tönen“. Menschen mit muslimischem Hintergrund neigen oft dazu, Mantras als sündhaft zu verstehen, da sie glauben, dadurch hinduistische Götter zu verehren.

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