Fragen und Antworten

Fragen und AntwortenInformationen zu YuMiG e.V. und Unterrichten im Gefängnis

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Wie kann ich mich über Fortbildungen/Seminare zum Thema informieren?
YuMig e.V. bietet Workshops und Fortbildungen . Nähere Informationen auf dieser Homepage unter „Termine“ . Sie können ihre Fragen hierzu auch unter info@yumig.de oder unter Tel. 040 -434661 an uns persönlich richten.
Wie werde ich Mitglied bei YuMiG e.V.?
Auf der Homepage finden Sie in der Rubrik Mitgliedschaft eine Beitrittserklärung. Diese bitte ausdrucken, ausfüllen und an sekretariat@yumig.de senden.
Gibt es Treffen, wo ich mich informieren kann?
In mehreren Städten und Regionen gibt es Möglichkeiten zur Mitarbeit vor Ort bei Yoga und Meditation im Gefängnis e.V. Eine Liste mit Ansprechpartnern  finden Sie auf unserer Webseite unter „YUMIG E.V“ und dann „Mitarbeit“ bzw. sendet Ihnen das Sekretariat gerne zu.
Wie trete ich an ein Gefängnis heran?
Es besteht die Möglichkeit dies in Zusammenarbeit mit dem Verein zu tun, da YuMiG e.V. bereits in etlichen Gefängnissen Yogaangebote unterhält und der Verein erfahrungsgemäß  für die Justizvollzugsanstalten einen kompetenten Ansprechpartner darstellt.
Wird der Unterricht bezahlt?
Ziel des Vereins ist es, dass Yoga und Meditation als Angebot im Gefängnis finanziell von den Justizvollzugsanstalten getragen wird. Hierzu hat der Verein unter anderem ein Konzept für einen Dienstleistungsvertrag mit JVAs entwickelt, welches schon erfolgreich umgesetzt wird.
Welche Regeln muss ich beachten?
Bei einem Antritt eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Justizvollzugsanstalt wird eine Belehrung über die dort geltenden Regeln stattfinden. An diese sollte man sich als Lehrender unbedingt halten. Im Rahmen diverser Vereinsveranstaltungen des Vereins wird über dieses Thema informiert.
Welches Gefängnis hat noch keinen Yoga-/Meditationslehrer/-in bzw. wo kann ich mitmachen?
Der Verein führt eine Liste über Gefängnisse von denen wir wissen, dass sie entsprechende Angebote unterhalten bzw. planen, inklusive der richtigen Ansprechpartner. Die Kontaktaufnahme kann gerne über uns erfolgen.
Wer ist bei YuMiG e.V. für was zuständig? An wen sende ich meine Beitrittserklärung?
Zu Mitgliederfragen betreffend der  Mitgliedschaft oder bei finanziellen Anliegen  wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Die Beitrittserklärung senden Sie bitte entweder unterschrieben als Kopie an die E-Mailadresse des Sekretariats oder per Post an die Vereinsadresse, die sie auf der Homepage unter KONTAKT finden. Das Sekretariat  erreichen Sie unter der Tel. +49 (0)40 – 434661  und unter sekretariat@yumig.de. Ansprechpartnerin ist Frau Livia Wichmann.

Wenn Sie allgemeine Fragen haben stehen wir Ihnen unter Tel. +49(0)40 – 434661 oder unter info@yumig.de zur Verfügung.

Weitere Zuständigkeitsbereiche:

Öffentlichkeitsarbeit / Gründungshilfe städteorientierter Arbeitsgruppen : Dieter Gurkasch, Tel. +49 1573 8478234,  info@yumig.de

Wie lautet die Kontonummer von YuMiG?
Die aktuelle Kontoverbindung finden Sie auf der Homepage unter Kontakt.
Kann ich auch spenden? Wie geht das?
YuMiG e.V. darf als gemeinnütziger Verein Spenden annehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen, die steuerlich absetzbar sind. Hierfür können Sie unter dem Menü SPENDEN über das Betterplace-Formular Spenden entrichten. Sie erhalten von dort automatisch auch eine Spendenbescheinigung.Oder Sie nutzen die Bankdaten unter dem Menü KONTAKT. Mitgliedsbeitritte erfolgen bitte über das Beitrittsformular .
Wen kontaktiere ich bei Mitgliederfragen?
Hierzu wenden Sie sich bitte an Fr. Livia  Wichmann, Tel. +49 (0)40 – 434661 oder an sekretariat@yumig.de
Wo bekomme ich allgemeine Informationen über YuMiG?
Auf unserer Webseite, beim Besuch einer Arbeitsgruppe oder unter info@yumig.de / Tel. +49(0)40 – 434661
Wo finde ich nähere Informationen für Mitglieder?
Allgemeine Informationen finden sich auf der Homepage unter dem Menü Mitgliedschaft.
Kann ich mein Profil auf der YuMiG-Webseite veröffentlichen?
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, sich auf der YuMiG e.V. Homepage darzustellen und in diesem Profil (max. 1.000 Zeichen) auch einen Link auf die eigene Homepage zu präsentieren.
Kann ich meine Webseite mit Eurer verlinken?
Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, sich auf der YuMiG e.V. Homepage darzustellen und in diesem Profil (max. 1.000 Zeichen) auch einen Link auf die eigene Homepage zu präsentieren.
Bin ich für die Arbeit im Verein versichert?
Wenn Sie im Auftrag von YuMiG Aufgaben für YuMiG erledigen, sind Sie automatisch über den Verein versichert.
Kann ich als Frau im Männergefängnis anleiten?
Ja, ohne weiteres. Die Menschen in einer Justizvollzugsanstalt bekommen mit, wenn jemand ihnen helfen will und verhalten sich entsprechend. Näheres lässt sich im Workshop bzgl. persönlich besprechen.
Was muss ich beim Anleiten besonders beachten?
Grundlegend wichtig ist es, auf die eigene Intuition zu achten und sich bewusst zu machen, dass der Lehrende Yoga/Meditation für traumatisierte Menschen unter besonderen Bedingungen anbietet. Es ist daher hilfreich, sich mit der Materie „inhaftierte Menschen im Justizvollzug“ intensiver auseinanderzusetzen.

Hierfür ist es sinnvoll, sich einer Arbeitsgruppe anzuschließen oder eine zu gründen und in den Erfahrungsaustausch zu gehen. Auch wird dieses Thema auf YuMiG-Veranstaltungen/Seminaren und Fortbildungen aufgegriffen.

Welche Voraussetzungen muss ein Yoga-/Meditationslehrender mitbringen?
Der/die Lehrer/-in muss eine anerkannte Ausbildung aufweisen können, wobei alle Yogarichtungen willkommen sind. Sie/Er sollte den Wunsch im Herzen verspüren, Menschen im Gefängnis Yoga nahe bringen zu wollen.
Brauche ich bestimmte Vorkenntnisse?

Es ist sinnvoll angebotene Vorbereitungskurse/Seminare oder Fortbildungen zu besuchen bzw. in Gefängnisyogagruppen zu hospitieren und sich von bereits erfahrenen Anleitenden beraten zu lassen. Kontakte zu Yoga-/Meditationslehrenden stellt der Verein gerne her.

Welche Risiken birgt Yoga/Meditation im Gefängnis?
Für die Anleitenden praktisch keine – außer, dass Sie möglicherweise erleben werden, dass Ihr Wertesystem in Frage gestellt wird, da die Inhaftierten in den Gefängnissen auch nette, liebevolle Menschen sein können. Für die Teilnehmenden besteht eine große Chance, dass sich deren Leben verändert.
Muss ich / kann ich alleine unterrichten?
Wir empfehlen, Anleitungen zu zweit durchzuführen, da sich zum einen der/die Lehrer/-innen damit besser fühlen und sie zum anderen auch genauer auf die Teilnehmenden achten können (Assists). Es wird auch eine größere Gesprächsmöglichkeit für die Teilnehmenden geboten. Praktizierende im Gefängnis können ihre Erfahrungen die sie im Unterricht machen in der Regel nicht mit Mitgefangenen austauschen.
Wie gehe ich mit Meditationen und Tiefenentspannung um?
Da die meisten Gefängnisinsassen viele Dinge in Ihrem Leben getan oder erlebt haben, die sie zu verdrängen suchen, kann Stille für sie eine große Bedrohung darstellen. Daher empfehlen wir, Tiefenentspannung und Meditation zum allergrößten Teil geführt – also mit Sprache oder Musik vorzunehmen.
Wie gehe ich mit der Vermittlung spiritueller Elemente um?
Zunächst einmal sehr vorsichtig – Yoga/Meditation ist ja keine Religion. Teilnehmende, die über einen längeren Zeitraum dabei sind, werden von alleine nachfragen.
Was ist mit Mantras?
„Harte Männer singen nicht“. Sie sind mitunter durchaus bereit, laut „zu tönen“. Menschen mit muslimischem Hintergrund neigen oft dazu, Mantras als sündhaft zu verstehen, da sie glauben, dadurch hinduistische Götter zu verehren.
Wie nehme ich Kontakt mit Justizvollzugsanstalten auf?
Wir helfen Ihnen gern bei der Suche bzw. bei der Vermittlung. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Verein unter info@yumig.de oder Tel. +49(0)40 – 434661

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